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Die Honorare

Das Honorar der Anwälte ist gesetzlich im RVG geregelt.

 

Die Höhe des jeweils anfallenden Honorars richtet sich nach dem Streitwert oder nach dem Aufwand.

 

Das RVG schreibt vor, dass eine Erstberatung für Privatpersonen maximal EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer kosten darf. Meistens wird diese Gebührenhöhe allerdings bei einer Beratung nicht erreicht.

 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt. Gerne übernehme ich die Anfrage einer Deckungszusage.

 

Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. In dem Falle eines Prozesses steht Ihnen dann gegebenenfalls Prozesskostenhilfe zu.

 

Bei Fragen rufen Sie mich bitte einfach an!

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