Rheydter Straße 141
41352 Korschenbroich
0163/4362516
In Kooperation mit
Rechtsanwalt
Frank Winter
Bismarckstraße 46
41061 Mönchengladbach
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Dabei kann ich Ihnen helfen
Die Rechtsgebiete
Das Arbeitsrecht
Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufgrund der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht ist Teil der Zivilrechtsordnung und umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Das Familienrecht
Das Familienrecht ist eine Kategorie des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen, wie etwa der Unterhalt oder Scheidung und die diesbezüglichen Folgesachen gehören hierzu.
Das Erbrecht
„Es ist doch alles gesetzlich geregelt!“ wird mir oft gesagt, damit man sich mit dem Thema Testament eigentlich gar nicht beschäftigen muss. Doch das gesetzliche Erbrecht kann zu Überraschungen führen, die vielleicht doch gar nicht in Ihrem Sinne sind. Oder Sie möchten ein ganz konkretes Ergebnis mit Ihrem Testament erzielen. Auch wenn die Auseinandersetzung mit diesem Thema für Sie vermutlich nicht gerade zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt: überlassen Sie derart wichtige Fragen nicht dem Zufall. Auch die Fragen einer möglichen eigenen Erbenstellung müssen geklärt werden.
Das Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hier gibt es viel zu regeln, auch im Wege der Vorsorgevollmacht, bei deren individueller Erstellung ich Ihnen gerne behilflich bin.
Das allgemeine Zivilrecht
Im Zivilrecht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, Sachen und Schuldverhältnisse gefestigt.
Die Mediation
Mediation ist ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrere Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1 Abs. 1 des Mediationsgesetzes vom 21.7.2012 - BGBl.). Im Besonderen dient dies der Vermeidung langer und kostenintensiver Gerichtsverfahren.
